Der Orden
Ein kleiner und vor allem kurzer Einblick in die Gründung und den Aufbau des Ordens. Wir gehen hier nicht detailierter ein,da es schon viele gute Seiten im Netz gibt, die die Entstehung, die Geschichte und das Leben im Hospitaliterorden beschreiben.
Name:
Orden vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem (lat.: Ordo Hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani)Gründung:
im Jahre 1099 nach der Eroberung Jerusalems während des ersten KreuzzugsOrdensregel:
1153 verfasste Raimund von Puy die Ordensregel, die sich stark an der Augustiner-Ordensregel orientiert.Vorgeschichte:
Bereits Karl der Grosse bekam ein Gelände in Jerusalem als Geschenk von Harun al Raschid, dem Kalifen von Bagdad und ließ darauf ein Pilgerhospiz erbauen.Im Jahre 1064 ging dieses Hospiz durch eine Schenkung in den Besitz eines Kaufmanns aus Amalfi über.Eine im Jahre 1048 erstmals erwähnte Pilgerherberge wurde ebenfalls von Kaufleuten aus Amalfi neu aufgebaut und dem Hospiz gestiftet.Neben dem Hospital, das entweder Johannes dem Täufer oder Johannes dem Almosengeber gewidmet war, wurden zwei Marienkirchen, eine Johanneskirche und zwei Klosteranlagen gebaut.Kurze Zeit später im Jahre 1099 wurde hier der Orden vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem gegründet.Der Muristan- Gedenkstein in der Nähe der Erlöserkirche. An diesem Platz stand das erste Hospital des Hospitaliterordens.
Weg zum geistlichen Ritterorden:
Die Klosterbruderschaft mit dem Hospiz wurde 1048 von Gerhard Sasso gegründet und erlangte mit ihm um 1100 die Unabhängigkeit als geistlicher Orden. Durch eine Bulle (Geraudo institutori ac praeposito Hirosolimitani Xenodochii) von Papst Paschalis II wurdedas 1113 bestätigt und durch Papst Kalixt II erneut verfügt.Unter Raimund von Puy vollzog sich zwischen 1120 und 1140 aus der Notwendigkeit die Pilger zu beschützen schließlich der Wandel von einer Spitalbruderschaft zu einem geistlichen Ritterorden.
Die Anfänge:
Die Krankenversorgung verschaffte der Hospitalbruderschaft große Bekanntheit. Bereits 1113 erließ Papst Paschalis II. das Privileg Pia postulatio voluntatis, in dem der Orden von der Pflicht der Zehntabgabe entbunden und unter päpstlichen Schutz gestellt wurde. Auch war die Bruderschaft in der Wahl ihres Vorsitzes freigestellt. 1117 wurde auch das Hospital selbst unabhängig. Als Ordensregel wählten die Johanniter die Regel der Augustiner. Stiftungen vieler Adeliger aus allen Teilen Europas mehrten das Vermögen und wurden auch zur Einrichtung von Stationen und kleineren Hospitälern auf den Pilgerwegen verwendet. Bari, Otranto, Tarent, Messina, Pisa, Asti und Saint Gilles (Südfrankreich) wurden erwähnt. Zugleich erhielt die Bruderschaft die päpstliche Anerkennung. Mit dem Privileg "christianae fidei religio" vom 21. Oktober 1154 wurde der Orden durch Papst Anastasius IV. aus der bischöflichen Jurisdiktion herausgehoben und als Orden direkt dem Papst unterstellt. Mitarbeiter des Ordens als dienende Brüder hatten das Gelübde des Gehorsams abzulegen, als Ritter oder Priester dienende Mitglieder zusätzlich die Gelübde von Keuschheit und Armut, wobei letzteres lediglich den Verzicht auf Privateigentum bedeutete.Ordensritter übernahmen auch die Verwaltung des Ordensbesitzes außerhalb des Mittelmeerraumes. Die Erlöse aus den Besitzungen wurden zum Teil an den Orden selbst abgeführt, zum Teil ermöglichten sie die Versorgung der Ritter vor Ort als Pfründe. Durch dieses System wurde die materielle Versorgung von Rittern möglich, die als nicht erbberechtigte Söhne über kein eigenes Vermögen verfügten und die dadurch nicht mehr gezwungen waren, zwischen einer rein militärischen oder einer kirchlichen Laufbahn zu wählen. Diese Verwalter hatten ein großes Interesse daran, dass die aus der Pfründe erwirtschafteten Vermögen nicht abgezogen wurden, sondern in der Pfründe verblieben. Der Interessengegensatz zwischen Ordenszentrale und lokalen Verwaltungen blieb auch weiterhin stets ein wesentliches Problem des Ordens.Kaiser Friedrich I. "Barbarossa" bestätigte 1156 dem Orden alle Besitzungen im Heiligen Römischen Reich. 1185 stellte Kaiser Friedrich I. "Barbarossa" den Orden unter seinen Schutz und erließ ihm die Zahlung sämtlicher Steuern.1206 wurden als nationale Zusammenschlüsse von Rittern sogenannte "Zungen" gebildet. Innerhalb dieser Zungen bestanden (Groß-) Priorate, die wiederum in Balleien und Kommenden unterteilt waren. Eine Ballei fasste mehrere Kommenden eines (Groß-) Priorats zusammen. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts blieb diese Organisationsstruktur im wesentlichen unverändert. Der Deutschen Zunge waren zeitweilig Deutschland, österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden sowie Böhmen, Ungarn und Polen zugeordnet.Ordensmitglieder:
Ordensritter:- ab ca. 1120 verpflichtend adelig
- Bekleidung von Führungspositionen
- Ordensgelübde: abgelegt
- Aufgaben: Pflege der Kranken und Verwundeten, Schutz der Pilger, Kampf in Kreuzzugsgebieten
Priester:
- Ordensgelübde: abgelegt
- Aufgabe: Kirchendienst
Der Marschall der Hospitaliter, Mathieu de Clermont, verteidigt die Mauern von Akkon.
- nicht adelig
- keine Führungspositionen
- Ordensgelübde: abgelegt
- Aufgaben: Pflege der Kranken und Verwundeten
Sergeanten-Waffenbrüder (auch Caravaniers genannt):
- nicht adelig
- keine Führungspositionen
- Ordensgelübde: abgelegt
- Aufgaben: Schutz der Pilger, Kampf in Kreuzzugsgebieten
Sergeanten:
- nicht adelig
- keine Führungspositionen
- Ordensgelübde: nicht abgelegt (keine Ordensmitglieder)
- Aufgaben: Hilfskräfte zur Unterstützung des Ordens
Führungspositionen:
Meister (ab ca. 1260 Großmeister genannt):- Leiter bzw. Vorsteher des Ordens
Großkomtur:
- Stellvertreter des Meisters
Marschall:
- Heerführer
Turkopolier:
- Kommandant der Hilfstruppen
Admiral:
- Kommandant der Marine
Hospitalar:
- Fürsorge in den Hospitälern
Infirmar:
- Kranken- und Verwundetenpflege
Thesaurar:
- Zuständiger für die Finanzen
Drapier:
- Verwaltung von Gütern, Waffen und Ausrüstung
Konventsprior:
- Geistliche Aufgaben