Aufsatz
über die Schildgestaltung der Brüder des Ordens vom
Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem im 12. und 13.
Jahrhundert
Version 2.2
Regensburg
©
2017 Michael Ott (Michael.Ott@rs-regensburg.de)
Eine intensive Auseinandersetzung mit
dem Thema ‚Schildgestaltung des Johanniterordens im 12. und 13.
Jahrhundert‘ lässt sich bisher nur bei dem Heraldiker
Felix Hauptmann finden. In meinem Aufsatz möchte ich versuchen
seine Ergebnisse mit ordensseitigen Dokumenten und Bestimmungen
abzugleichen um herauszufinden, ob seine Ausführungen auch in
Gegenüberstellung mit den genannten Dokumenten seine Richtigkeit
behalten.
Am
Ende dieses Textes soll belegt werden, wie die Schildgestaltung der
‚Brüder unter Waffen‘ im Hospitaliterorden des 12.
und 13. Jahrhunderts war. Ebenso soll am Beispiel des deutschen
Ordens geklärt werden, ob sich Unterschiede in der
Schilddekoration zwischen den Ritterorden erkennen lassen oder ob von
einem großen Ritterorden zur selben Zeit auf einen anderen
großen Ritterorden in Bezug auf die Schildbemalung geschlossen
werden darf.
Der
deutsche Orden eignet sich hierzu am Besten als Vergleich, da dieser
auch aus einer Hospitalgemeinschaft hervorging, während z.B. der
Templerorden von Anfang an ein rein militärischer Orden war.
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Um die Schildbemalung der
Hospitalritter im 12. und 13. Jahrhundert zu ergründen ist es
zunächst notwendig einen Blick auf die Entstehung des
Wappenwesens zu werfen.
Sehr
interessant und empfehlenswert ist vor allem das Buch
‚Geschichte
der Heraldik‘ von Gustav A. Seyler; Nürnberg 1890,
sowie das Buch
‚Das
Wappenrecht‘ von Felix Hauptmann; Bonn 1896.
Ein kleiner Abriss der Entstehung des Wappenwesens muss an dieser
Stelle dennoch erfolgen, damit die letztendlichen Schlussfolgerungen
gerechtfertigt werden können.
Ab
ca. 1170 treten die ersten vererbbaren Wappen auf [1]. Vor dieser
Zeit waren die Rüstungsteile, zu denen natürlich auch die
Schilde zählen, zwar ebenfalls ausgeschmückt, jedoch stand
die Bemalung dieser Teile nicht in einer festen Beziehung zum Träger,
denn es führte die selbe Persönlichkeit zu verschiedenen
Zeiten oder Anlässen unterschiedlich ausgeschmückte
Schilde. Die Bemalung der Schilde lehnte sich an die Struktur des
Schildes an, hob die Schildbeschläge, den Schildrand, festigende
Nagelköpfe hervor, während Tiere und ähnliche Bilder
seltener vorkamen. Seit Ende des 12. Jahrhunderts wurden dann die
bekannten Wappenbilder, wie Löwen oder Adler, immer häufiger
[2].
Die
Bezeichnung ‚Wappen‘ für das Schildzeichen wird
erstmalig im
Erec
des
Hartmann von der Aue
um 1190 genannt. Dabei heißt Wappen nicht der Schild mit dem
Bild darauf, sondern das Bild auf dem Schild [3].
Fig1: Graf Rudolf von Ramsberg
ca. 1163
Fig2: Markgraf Otto II von
Brandenburg 1202
Fig3: Graf Heinrich von Fürstenberg
ca. 1250 - 1276
Das
Wappen war also zuerst nicht an den Schild gebunden sondern wurde auf
verschieden Rüstungsteilen zu Kenntlichmachung des Trägers
angebracht [4]. Gut zu erkennen ist dies an den damaligen Siegeln.
Wenn zuerst die Wappen noch ohne Schildumrandung dargestellt wurden
[Fig1] bzw. die Person selbst nur den Schild gehalten hat [Fig2], so
dient ab ca. 1230/1240 regelmäßig der Schild in den
Siegeln als Unterlage für das Wappen [Fig3] [5]
[1]
Geschichte der Heraldik S.226; Das Wappenrecht S.4
[2]
Das Wappenrecht S.4
[3]
Geschichte der Heraldik S.69
[4]
Geschichte der Heraldik S.70: ‚Die
Tatsache, dass mit dem Worte wapen oder wafen das Bild auf dem
Schild,- nicht einschließlich des Schildes bezeichnet wird,
weist darauf hin, dass auch jetzt noch der Schild nicht als
notwendiges Substrat gegolten hat.‘
[5]
Geschichte der Heraldik S.70 und S.73: ‚Die
Mehrzahl aller Siegel aus der zweiten Hälfte des 12.
Jahrhunderts, welche ein wappenmäßiges Bild enthalten,
zeigen dasselbe direkt im Siegelfelde, nur in der Minderzahl von
Fällen dient der Schild als Unterlage des wappenmäßigen
Bildes.‘
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In dieser Form nämlich, dass der
Schild und der Helm, welchen ich für meine Betrachtung
allerdings ausschließen möchte, da sich meine Ausführungen
ausschließlich mit dem Schild befassen, sich ab ca. 1230/ 1240
als Wappenträger feststellen lassen, hat sich bis heute
weitergeführt [1].
Als
wappenfähig galten bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts all
jene Personen, die den Ritterstand inne hatten und somit auch in
Schlachten oder auf Turnieren kämpften und dadurch eben als
Freund oder Feind kenntlich gemacht werden mussten [2]. Bis in diese
Zeit sind in der Heraldik nur vererbliche Familienwappen von Rittern
bekannt. Erst ab Mitte des 13. Jahrhundert erscheinen die ersten
Wappen von geistlichen Fürsten, geistlichen Personen oder die
sog. Gesellschaftswappen [3].
Dies lässt sich auch auf den
erhaltenen Wappenrollen des 13. Jahrhunderts erkennen: Familienwappen
von Einzelpersonen (Rittern) wurden auf Schilden dargestellt während
Gesellschaften bzw. größere Vereinigungen, wie z.B. die
Ritterorden, mit ihren Bannern und eben nicht mit ihren Wappen (s.
Historia Anglorum), welches in dieser Zeit auf dem Schild zu sein
hatte, dargestellt wurden[4].
Ebenfalls
um diese Zeit (Mitte des 13. Jahrhunderts) galt in der Dichtung,
welche hier eine sehr gute Quelle ist, der Begriff ‚Zeichen‘
als Wappen [5]. Der Schild hatte also die Fahne als Träger des
Zeichens abgelöst [6].
Der
Erwerb eines Wappens erfolgte durch Geburt, Adoption, Heirat,
Annahme, Verleihung oder Eintritt in eine Gesellschaft, die bereits
ein Wappen führte [7].
Wenn
nun Felix Hauptmann, einer der führenden Heraldiker des
ausgehenden 19. Jahrhunderts und beginnenden 20. Jahrhunderts
aufgrund seiner Recherchen und der daraus entstandenen Schlüsse
zu folgenden Ergebnis kommt:
‚
Demnach
haben wir uns eine Schar Johanniter, wie sie einst im Hl. Lande gegen
die Sarazenen auszog, als bunt gewappnet mit ihren Familienwappen
vorzustellen. Um ihre Schultern hingen die schwarzen Mäntel mit
dem weissen Kreuz, die ihnen eine Art Uniform gaben. Über der
Schar aber wehte das rote Banner mit dem weissen Kreuz.‘[8]
so
ist dieses Ergebnis aus heraldischer Sicht absolut korrekt, doch will
ich diese Aussage erst einmal kritisch betrachten und mit
Ordensseitigen Dokumenten versuchen zu widerlegen bzw. zu bestätigen.
[1]
Das Wappenrecht S.6: ‚ Bis
zum Jahre 1230 hat sich der Begriff des Wappens dahin umgebildet,
dass man nun nicht mehr das Bild, welches man auf den Rüstungsteilen
eines Ritters sah, sondern den Schild und den Helm selbst mit den
darauf angebrachten Bildern Wappen nannte.‘; Geschichte
der Heraldik S.73 gibt 1240 an
[2+3]
Geschichte der Heraldik S.287/ S.303
[4]
Liber Additamentorum (vor 1260); Segar’s Roll (ca. 1280);
Falkirk Roll (ca. 1298); Historia Anglorum (vor 1260)
[5]
Geschichte der Heraldik S.68 ‚
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts ist Zeichen immer ein Synonym von
Wappen.‘
[6]
Geschichte der Heraldik S.68: ‚ das
Schild eigentlicher Träger des wappenmäßigen Bildes.
Die Fahne ist auf eine untergeordnete Stufe der Bedeutung
zurückgetreten, sie heißt nun nicht mehr Zeichen, sondern
fast allgemein Fahne oder Banier.‘
[7]
Das Wappenrecht S.323 - 427
[8]
Der Wappenbrauch in den Ritterorden des Mittelalters in Schweizer
Archiv für Heraldik 24 (1910) S.51
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Bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts
tauchen Schilde oder Wappen in keinen Ordensdokumenten auf. Einzig in
Testamenten werden neben Waffen und Rüstungen auch Schilde
zugunsten des Hospitaliterordens vererbt.
Als Beispiele seien hier
Bohemund III von Antiochien, der beim Eintritt in die Confratinität
des Ordens 1193 bestimmt, dass folgende Gegenstände, unter
einer Bedingung, bei seinem Tod an den Orden gehen sollen:
‚...galeam
meam, caligas meas ferreas, et gladium meum, scutum meum et lanceam
meam, et de meis equis meliorem, mulam de sella mea, et mulam que
portat loricam meam, et omnes meos summerios...‘[1].
Sowie der Johanniter Jacobus de Tuscis, der 1202 sein Testament in
Bologna verfasst und neben anderer Kriegsausrüstung auch sein
Schild dem Hospitalorden in Jerusalem (ultra mare) vermacht: ‚
...
arma sua, videlicet osbergum, ganberie, elmum, scutum et sela vult
quod per Ruffinum de Burgonovo mittantur ultra mare et apud hospitale
S. Iohannis deponantur et sint hospitalis...‘[2].
Ein ähnliches Testament verfasst 1219 ein Kreuzfahrer in
Damiette: ‚
...Hospitali
de Alamannis reliquit omnia ejus arma et armaturam et panceriam
suam...‘[3]
Diese
Testamente belegen, dass sowohl Ordensbrüder, Confratres und
weltliche Ritter unter anderem ihre Schilde an den Hospitaliterorden
vererbten.
Fig4: Siegel von Bohemund III von Antiochien
welches
an dem Schreiben von 1193 angebracht ist
An
dem Siegel von Bohemund III[Fig4] ist zu erkennen, dass der Schild aus
heraldischer Sicht noch keine Rolle gespielt hat. Als Zeichen trägt
er sein Banner.
All
diese Schilde waren wohl an keine Personen gebunden sondern waren wie
weiter oben beschrieben nur allgemein bemalt. Denn ein Schild mit
einem Familienwappen außerhalb der Familie zu vererben ist
nicht denkbar. Es wäre natürlich möglich gewesen diese
Schilde bei Ankunft im Orden umarbeiten zu lassen und andere Zeichen
anbringen zu lassen, doch das halte ich für eher
unwahrscheinlich, da in der damaligen Zeit Schilde von Rittern im
Vergleich zum Schwert oder der Rüstung im Wert und im Aufwand
der Herstellung eher gering waren.
Es
war mir nach dem obigen Testament von 1219 für die spätere
Zeit nicht mehr möglich ein Testament zu finden in dem zugunsten
des Hospitaliterordens ein Schild vererbt wurde. Dies liegt am
wahrscheinlichsten daran, dass spätestens ab der Mitte des 13.
Jahrhunderts jeder Ritter ein Schild mit seinem Familienwappen trug
und von da her eine Vererbung nur an Familienangehörige sinnvoll
war, da diese dann den Schild mit dem Zeichen der Familien
unverändert weitertragen konnten und durften.
[1]
Cartulaire I Nr.948
[2]
Regesto di Camaldoli III Nr.1400; Ernesto Lasinio; Roma 1914
[3]
Bene vivere in communitate S.57
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Das nächste Dokument, dass sich
mit dem Hospitalorden in Bezug auf Schilde oder in dem Fall besser
mit Zeichen oder Wappen befasst ist ein Schreiben von Papst Alexander
IV vom 11. August 1259 [1].
Das
Schreiben ist an den Meister und die Brüder des Hospitals zu
Jerusalem gerichtet ‚
magistro
et fratribus Hospitalis sancti Joannis Hierosolimitani‘ .
In der ersten Hälfte des Dokuments lobt der Papst den Kampf der
Hospitalritter gegen die Ungläubigen und stellt die Ritter des
Ordens als die besseren Streiter Gottes dar. Er bringt sogar den
Vergleich mit den Makkabäern ‚
in
quibus suscitavit Dominus in illis partibus fortium Macabeorum
spiritum et aliorum veterum eorumdem partium bellatorum‘,
die dem selben Geiste oder dem selben Denken folgten. Überhaupt
motiviert der Papst in diesen ersten Teil des Schreibens die
Hospitalritter im Kampf durchzuhalten und stellt sie als die besseren
Ritter, vermutlich gegenüber den weltlichen Rittern dar. Hier
ist eine Parallele zu Bernhard von Clairvaux zu erkennen, der in der
ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine Lobrede ‚
de
laude novae militiae‘ mit
ähnlichen Inhalten an die Templer richtete, welche jedoch
wesentlich direkter ausgerichtet war.
Im
nächsten Teil dieses Schreibens gibt der Papst an, dass er keine
Unterscheidung in der Kleidung, und zwar der verschiedenen
Kleidungsstücke, zwischen den Ritterbrüdern und den anderen
Brüdern des Ordens festgestellt hat ‚
inter
fratres vestri ordinis milites et alios, nulla est distinctio per
aliquam indumentorum diversitatem‘ und
dass er jedoch bei anderen, ähnlichen Orden so einen Unterschied
bemerkt hat ‚
sicut in
plerisque aliis consimilibus sit religionibus observatum‘. Aus
diesem Grund, so der Papst weiter, sei die Moral vieler adliger
(Ritterbrüder) des Ordens am sinken ‚
propter
quod contingit quod multorum nobilium, qui, mundi relictis
illecebris, sub ejusdem vestre religionis habitu eligerant insistere
predicte Terre Sancte presidio, erga prefatum ordinem charitas
refrigescit‘.
Als
nächstes schreibt der Papst, dass er hofft mit der folgenden
Order dem entgegenzuwirken ‚
nos,
cupientes ut idem ordo continuis, auctore Domino, amplificetur
commodis, et votivis crescat augmentis, presentium vobis auctoritate
concedimus ut unanimiter statuere‘.
[1]
Cartulaire II Nr.2928
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Anschließend folgen seine
Bestimmungen, die nur für die Ritterbrüder des Ordens
gelten
‚fratres
milites ejusdem ordinis‚.
Von den Privilegien sind nur folgende relevant für meine
Betrachtung:
‘In
bellis autem, sive in preliis, utantur jupellis et aliis
superinsignibus militaribus, que sint coloris rubei, et in quibus
etiam crux albi coloris sit, in vestri vexilli modum assuta, ut in
hujusmodi uniformitate signorum animorum identitas evidenter
appareat, et ex hoc per consequens salus proveniat personarum
’
‘
In
bellis autem, sive in preliis’
In
Kriegen oder im Kampf
‚
utantur
jupellis et aliis superinsignibus militaribus‘
sollen
sie JUPELLIS[1] und andere ritterliche SUPERINSIGNIBUS[2] benutzen
‚
que
sint coloris rubei’
sie
sollen von roter Farbe sein
‚
et
in quibus etiam crux albi coloris sit’
und
darauf sei ein Kreuz von weißer Farbe
‘
in
vestri vexilli modum assuta’
in
der Art wie es auf euer Banner genäht ist
‘
ut
in hujusmodi uniformitate signorum animorum identitas evidenter
appareat’
damit
in dieser Art Einheitlichkeit der Zeichen die Einigkeit im Geiste
unverkennbar erscheine
[1]
JUPELLIS: militärisches Kleidungsstück welches über
der Rüstung getragen wird; siehe ‚A Critical Inquiry into
Antient Armour‘; Sir Samuel Rush Meyrick; London; 1824; S.17/18
[2]
SUPERINSIGNIBUS: ein übergeordnetes/ besseres oder im Rang
höheres Wappen; zur Grammatik von lateinischen Steigerungen von
Nomen mit super-
im 13. Jahrhundert: siehe ‚Handbuch zur Lateinischen Sprache
des Mittelalters Band 2; Peter Stotz; C.H.Beck; 2000; §138
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Der Ausdruck ‚SUPERINSIGNIBUS‘
muss noch etwas genauer betrachtet werden, da hier in der
Vergangenheit unterschiedliche Deutungen dieses Begriffes
stattfanden.
Bei
Arbeiten, die sich nicht um eine Übersetzung dieser Papsturkunde
bemühten sondern nur ihren Inhalt erläutern wollten wurde
der Zusatz ‚et aliis superinsignibus militaribus‘ meist
einfach nicht beachtet und weggelassen. Die Schreiber gaben sich
damit zufrieden auf die Einführung von roten JUPELLIS oder
Surcoats/ Waffenröcken im Jahre 1259 hinzuweisen.
Ich
möchte an dieser Stelle die mir bekannten Übersetzungsbeispiele
für SUPERINSIGNIA aufführen:
Der
älteste mir bekannte Erklärungsversuch stammt von Du Cange
aus dem Jahr 1678. In seinem Glossarium steht:
‘
Superinsigne:
Sagum militare, quod armorum insignibus distinctum gestant in bello
Milites. V.ide Jupellum, in Jupa’[1]
Er
sieht in SUPERINSIGNE also eine Militärische Kleidung und
verweist auf die JUPELLIS, die für ihn als Synonym für
SUPERINSIGNE stehen. Wahrscheinlich aus dem Grund, weil er ‚et
aliis‘ sehr stark auf die JUPELLIS bezieht.
Eduard
Brinckmeier zitiert in seinem deutschen Glossarium Du Cange wie
folgt:
‘
Superinsigne:
militärischer Wappenrock (D.)’[2]
Es
gibt allerdings mehrere Hinweise, die darauf schließen lassen,
dass es sich bei SUPERINSIGNIBUS nicht um Kleidung oder Kleidung, die
über der Rüstung getragen wird handeln kann. Zum einen wird
die Kleidung über der Rüstung in diesem Schreiben bereits
mit den JUPELLIS definiert. Als nächstes wäre die doppelte
Beschreibung mit Adjektiven: Wenn SUPERINSIGNE ein militärischer
Wappenrock wäre, dann wären SUPERINSIGNIBUS MILITARIBUS
militärische militärische Wappenröcke. Das MILITARIBUS
hätte in diesem Fall weggelassen werden müssen. Zum dritten
muss man sich Fragen welche Einigkeit der Zeichen in diesem Dokument
gemeint ist? Denn vor dieser Order des Papstes herrschte schon
Einigkeit in der Kleidung der Brüder (s. oben). Also wird sich
SUPERINSIGNIBUS auf etwas beziehen das vor diesem Schreiben
unterschiedlich war. Als letztes konnte ich weder für diese noch
für eine frühere oder spätere Zeit Textstellen finden,
in denen mit SUPERINSIGNE ein militärischer Wappenrock
bezeichnet wird. Einzig Du Cange wird in Bezug auf SUPERINSIGNE oft
zitiert, was aber meines Erachtens ein Folgefehler ist.
[1]
Glossarium manvale ad scriptores mediae et infimae Latinitatis; Du
Cange; 1678; Paris
[2]
Glossarium Diplomaticum Band 2; Brinckmeier Eduard; Gotha; 1856;
S.596
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Weitere Übersetzungen, die mit
SUPERINSIGNIBUS keine Kleidung erkennen lassen:
Withworth
Porter übersetzt direkt vom lateinischen Original:
‚
and
other military decorations‘[1]
Er
kommt zu dem Schluß, dass es sich um militärische
Abzeichen handelt.
In
Sir Samuel Rush Meyricks Übersetzung steht:
‘
and
other military upper insignia’
Also
militärische ‚Über‘-Zeichen.
Im
‘
A Glossary of
Ecclesiastical Terms’
steht unter SUPERINSIGNE:
‘
Superinsigne:
A standard’[3]
Dort
wird also die Standarte oder das Banner als SUPERINSIGNE bezeichnet.
Die
neueste mir bekannte Übersetzung von François Velde
übersetzt SUPERINSIGNIBUS folgendermaßen als Wappen:
‚
and
other coats of arms’[4]
Nicht
nur für mich, sondern wie aus den neueren Übersetzungen zu
sehen ist, auch für Historiker scheint sich die Begrifflichkeit
‚
et aliis‘
nicht auf die JUPELLIS zu beziehen sondern auf die (SUPER)INSIGNIBUS.
Die
Textstelle soll also
nicht
heißen: ‚
sie
sollen Wappenröcke und andere ritterliche Wappenröcke
tragen‘ sondern eher
‚
sie sollen
Wappenröcke und andere ritterliche Zeichen/ Wappen tragen‘.
Das ‚
et aliis‘
bezieht sich auf SUPERINSIGNIBUS.
[1]
History of the Knights of Malta; Withworth Porter; London 1858; S.499
[2]
A Critical Inquiry into Antient Armour‘; Sir Samuel Rush
Meyrick; London; 1824; S.18
[3]
A Glossary of Ecclesiastical Terms; Various Writers; Rev. Orby
Shipley; 1872; London; S.440
[4]
zu finden auf der Internetseite von François Velde:
http://www.heraldica.org/topics/orders/malta/grantmalta.htm
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Der Begriff Insigne bezeichnet in der
betrachteten Zeit zweifellos das Wappen[1]. In Zusammensetzung mit
der Steigerung
super-
ergibt sich dann ein besseres/ übergeordnetes oder im Rang
höheres Wappen. Doch über welches andere Wappen soll dieses
neu definierte Wappen stehen das die Ritterbrüder von nun an
benutzen oder tragen sollen?
Darauf
kann es nur eine Antwort geben: Sie sollen es anstelle ihres
Familienwappens tragen. Denn ihr eigenes Wappen war bisher das
einzige, das zu tragen ihnen erlaubt war[2].
Somit
durften die Ritterbrüder gegenüber den anderen Brüdern
im Orden im Kampf nicht nur andere Kleidung (rote JUPELLIS mit weißem
Kreuz) sondern auch die ‚besseren‘ Wappen, nämlich
die neu definierten des Ordens tragen. Dadurch ist dann auch die in
dem Schreiben angesprochene Einigkeit der Zeichen erreicht: rote
JUPELLIS mit weißem Kreuz, ein rotes Banner mit weißem
Kreuz und als Wappen ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Zu
beachten gilt, dass in dieser Zeit nicht das Banner oder der
Wappenrock der eigentliche Träger des Wappens war sondern der
Schild und der Helm[3]. Aus diesem Grund mussten in dem Dokument auch
alle drei farblichen Kennzeichnungen: Banner, Kleidung und Wappen,
erwähnt werden. Somit waren die Ritterbrüder nach außen
optisch einheitlich und man konnte sie im Kampf sofort von den
anderen Brüdern unterscheiden. Diese Einigkeit nach außen
sollte ihre Moral wieder anheben. Im Gegensatz dazu mussten die
anderen Brüder unter Waffen weiterhin den wahrscheinlich schwarzen Surcoat mit
dem weißen Kreuz sowie ihre Familienwappen tragen.
Der
deutsche Orden hatte diese Einigkeit der Zeichen bereits mit seiner
Ordensregel (um 1250) eingeführt[4]. Darauf könnte auch die
Textstelle in dem Dokument mit dem Verweis auf andere, ähnliche
Orden abzielen.
Der
Papst hatte in diesem Schreiben also den Ritterbrüdern nicht nur
andersfarbige Kleidung sondern auch das in dieser Zeit definierte
Wappen des Ordens als Privileg verliehen[5]. Die Verleihung erfolgte
sogar schon mit der Regel der Ausschließlichkeit, die im
Wappenwesen seit dem 13. Jahrhundert bekannt ist[6].
Der
Papst hatte als weltlicher Souverain ab Mitte des 13. Jahrhundert
natürlich das Recht sich selbst sowie seinen Vasallen und
Dienern ein Wappen zu verleihen
[7].
Wie oben aufgeführt sind vor dieser Zeit (ca. 1250) jedoch
nur Familienwappen von tatsächlich als Ritter kämpfenden
Personen bekannt.
[1]
Berufswappen; Gustav A. Seyler; Erich Gritzner; Verlag: Bauer und
Raspe; 1976; S.9: ‚Der
wirkliche Wappenschild heisst nämlich lateinisch nie clipeus,
weil dieser Sprache der Begriff dafür fehlt, sondern insigne.
Insigne heisst Wappen, nicht Schild.‘ siehe
ausserdem Geschichte der Heraldik S.68 ‚
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts ist Zeichen immer ein Synonym von
Wappen.‘ deutsch:
Zeichen => lateinisch: Insigne; siehe dazu auch die Regel des
deutschen Ordens (darauf wird weiter unten genauer eingegangen)
[2]
Zum Beleg dieser Aussage möchte ich nicht die Ausarbeitungen von
Felix Hauptmann hierher kopieren oder abschreiben. Siehe: ‚Der
Wappenbrauch in den Ritterorden des Mittelalters‘ in Schweizer
Archiv für Heraldik 24 (1910) S.51 (am ausführlichsten);
‚Das Wappenrecht‘ §166-167; ‚Die Wappen in der
Historia minor des Matthäus Parisiensis‘ S.52-54
[3]
Das Wappenrecht S.6; Geschichte der Heraldik S.73
[4]
Darauf wird weiter unten näher eingegangen.
[5]
Vor dieser Zeit wurde das Banner des Ordens als Zeichen verwendet.
Wollte man den Orden darstellen, so nutzte man das Banner (siehe
‚Chronica
Maiora‘
des Matthäus Paris); ab Mitte/ Ende des 13. Jahrhunderts wurden
vermehrt Schilde mit dem Ordenswappen verwendet (s. unten) und
weniger das Banner.
[6]Das
Wappenrecht S.248/ S.250
[7]
Heraldisch-genealogische Zeitschrift Band6; Wien; 1876; S.50 am
Beispiel von Papst Urban IV (bis 1264)
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Chronologisch
befassen sich als nächstes die Statuten von Hugh Revel von 1265
mit den Schilden. Unter
Punkt 9 steht:
französische
Fassung (ursprünglichere):
‚
Item il est establi que, a la
garnison des escus et des selles et des petraus, ne soit mis orpel ne
labor de soie, fors soulement labor plain, sauf que chascun frere,
qui aura selle galegue, puisse faire petit escucel en cele selle; et
ce qui na este fait si demeurer.‘[1]
lateinische
Fassung (Übersetzung aus der französischen Fassung; 1357):
‚
Statutum
est, quod in municione seu apparatu sellarum aut scutorum seu
petralium auripellis nec opus sirici nullatenus imponatur nisi quod
frater sellam armorum habens in illa facere possit sacra parva
domus‘[2]
Im
Besatz der Sättel, der Schilde und der Pferdedecken
(Schabracken) sind Vergoldungen sowie Seidenstickereien verboten,
nur
einfache (angemessene) Arbeiten (nur in der franz. Fassung),
ausgenommen (ist) jeder Bruder, der einen Kriegssattel hat, dieser
darf ein kleines Wappen/ Schild (escucel) des Hauses (domus) am
Sattel anbringen,
und
welches (vorher) dort war darf nicht (dort) bleiben (nur in der
franz. Fassung).
Entscheidend
für die Erwähnung dieses Statuts für meine Betrachtung
ist, dass daraus hervorgeht, dass jeder Bruder sein eigenes Schild in
Gebrauch hatte. Eine andere Annahme wäre meines Erachtens hier
falsch, denn es macht nur Sinn ein Schild zu verzieren oder mit etwas
zu Besetzen wenn es das eigene ist. Dies geht auch aus dem Statut von
1262 (welches aber wahrscheinlich schon früher angeordnet wurde)
hervor. Dort heißt es unter Punkt 37, dass wenn ein Bruder
krank ist und in die ‚Infirmari‘ gehen muss, dann soll er
seine Waffen und Rüstung sowie seine restliche Ausrüstung
dorthin mitnehmen[3].
Seinen
eigenen Schild durfte demnach jeder Bruder ausschmücken, wie er
wollte. Die einzigen ausnahmen waren Vergoldungen und Seidenarbeiten.
Letztere sind in diesem Statut aber eher auf die Schabracken
anzuwenden. Zu dieser Zeit hatten die Ritterbrüder das Recht auf
zwei Wappen: zum einen ihr eigenes Familienwappen und zum anderen das
Wappen des Ordens, das ihnen 1259 verliehen wurde. Alle anderen
Brüder hatten zu dieser Zeit nur das Recht ihr eigenes
Familienwappen oder eben kein Wappen zu tragen.
Interessant ist, dass in ms. fr. 6049, welche ebenfalls diese Statuten
enthält und um 1300 verfasst wurde dieser letzte Teil ‚und welches dort
war darf nicht bleiben‚ fehlt. Dies liegt wahrscheinlich an dem Umstand,
dass ab ca. 1300 geteilte Schilde aufkamen, in denen das Familienwappen
sowie das Ordenswappen gleichzeitig dargestellt werden konnten.
Es
wird in diesem Statut nicht zwischen den Klassen der Brüder
unterschieden, was bedeutet, dass Ritterbrüder genauso wie
Priesterbrüder und die restlichen Laienbrüder von dieser
Verordnung betroffen waren. Das würde bedeuten, dass ab hier
auch die Brüder, die keine Ritterbrüder waren aber einen
Kriegssattel besaßen ein kleines Wappen des Ordens zwar noch
nicht auf ihr Schild, aber zumindest auf dem Sattelbogen des
Kriegssattels anbringen durften.
[1]
Cartulaire III; Nr. 3180
[2]
Kulturgeschichte der Kreuzzüge; Hans Prutz; Berlin; 1883; S.614
[3]
Cartulaire III; Nr. 3039
====================================================================
Als nächstes möchte ich die Zeit zwischen 1278 und 1283, in der Nicholaus Lorgne
Meister des Ordens war[1], betrachten, denn aus dieser Zeit stammt der wohl eindeutigste
Bericht über den Wappenbrauch im Hospitaliterorden.
Um etwa 1280 befand sich Guillaume de Saint Estienes, ein Bruder des Hospitaliterordens
in Akkon um dort eine aktuelle Statutensammlung, die heute noch als vat. lat. 4852 erhalten
ist, anzufertigen[2]. Dieser Guillaume de Saint Estienes muß folglich Nicholaus Lorgne persönlich
gekannt haben, da sie beide zur selben Zeit im Konvent von Akkon waren. Es ist sogar wahrscheinlich,
dass Guillaume de Saint Estienes aufgrund seiner dortigen Aktivitäten[3] an den Kapiteln dieser Jahre
teilgenommen hatte.
Guillaume de Saint Estienes schreibt in seiner späteren Statutensammlung (ms. fr. 6049; um 1300[4]) über
den Meister Nicholaus Lorgne folgendes:
‚En son tens furent ordenes les armes vermeilles. Cest Juppel d'armes vermeil ala crois blanche et les escus
ausi et les selles et les covertures. Car chascun porter armes de tel seignal cui il voloit. Les covertures estoient
blanches. Mas tous jorus li confanon furent vermeil et la crois blanche.‘[5]
In seiner Zeit wurden die roten Wappen angeordnet. Dies sind die roten Wappenröcke zu dem
weißen Kreuz und die Schilde auch und die Sättel und die Schabracken. Für jeden der Waffen
trägt wenn er solch ein Zeichen (Wappen) möchte. Die Abdeckungen sollen weiße sein. Aber
das alltägliche Banner war rot mit dem weißen Kreuz.
Ab der Amtszeit von Nicholaus Lorgne war es demnach allen Brüdern, egal ob Ritterbruder oder nicht, erlaubt das Ordenswappen zu führen und
zwar nicht verpflichtend, sondern nur, wenn er es tragen wollte. Interessant ist die Parallele zu der oben beschriebenen Papsturkunde
von 1259. Denn auch Nicholaus Lorgne verfügte nicht nur die Wappen des Ordens auf den Schilden zu tragen sondern verordnete auch in
einem Statut von 1278 (Punkt 5), dass alle Brüder unter Waffen rote Waffenröcke (lat.: gipa/ franz.: jupell) mit dem weißen Kreuz darauf
tragen sollen[6]. Die Privilegien, die ab 1259 durch den Papst nur für die Ritterbrüder eingeführt wurden, waren von Nicholaus Lorgne
folglich um 1278 auf alle Brüder ausgeweitet worden.
Weitere Hinweise für die Nutzung von Familienwappen im Hospitaliterorden sind die in 2005
freigelegten Fresken in der ehemaligen Johanniter Kommende Hohenrain (Schweiz), welche die
Familienwappen einiger Komture aus dem ausgehenden 13. Jahrundert zeigen sowie eine Grabplatte
aus der ehemaligen Johanniter Kommende St. Leonhard in Regensburg, welche ebenfalls ein
Familienwappen zeigt.
[1]
Chronologie der Großmeister des Hospitalordens während der
Kreuzzüge; Karl Herquet; Schlesier Verlag; 1880; S.41
[2 + 3 + 4] Gottes Gastgeber; z.B. S.130
[5] ms. fr. 6049; fol. 248v
[6]
Cartulaire III; Nr. 3670
====================================================================
Eine
offene Frage sollte an dieser Stelle noch beantwortet werden: Was war
der Unterschied zwischen den Ritterbrüdern und den anderen
Brüdern unter Waffen? Wo und wann wurde diese Einteilung in zwei
‚kämpfende‘ Klassen im Orden gemacht?
In
den Statuten von Alphonso von Protugal (1204/ 1206) ist zum ersten
Mal die Rede von unterschiedlichen Klassen der Brüder[1].
Während in den Dokumenten des 12. Jahrhunderts stets nur die
Rede von Klerikern und Laien ist bzw. einfach nur von Brüdern
gesprochen wird, so werden in den genannten Statuten die Laienbrüder
in Ritterbrüder und dienende Brüder aufgeteilt.
Möglicherweise sind die erwähnten dienenden Brüder die
Laienbrüder des 12. Jahrhunderts und es kam lediglich eine neue
Klasse, nämlich die der Ritterbrüder hinzu (eine genauere
Untersuchung steht noch aus, ist aber nicht relevant für diese
Betrachtung). Wie auch immer diese Aufteilung zustande kam, so wird
festgesetzt, dass die dienenden Brüder, die unter Waffen dienen
(franz.:
‚freres
sergens qui servent d’armes‘
bzw. lat.:;
fratres
servientes qui serviunt de armis‘),
dem Marschall unterstellt sind. Somit ist klar, dass ab dieser Zeit
zwei Klassen von kämpfenden Brüdern im Orden existierten,
nämlich die Ritterbrüder und die dienenden Brüder
unter Waffen.
Später
geben die Statuten von Hugh Revel von 1262 Auskunft über die
Herkunft der Ritterbrüder. Es muss bei diesen Statuten
allerdings beachtet werden, dass es sich um eine Sammlung von
Verordnungen handelt, die wahrscheinlich zum Teil deutlich vor 1262
bestimmt wurden[2].
Die
beiden Punkte der Statuten auf die ich mich beziehen möchte
stammen am wahrscheinlichsten von Bertrand de Comps (ca.1239), da er
laut den Annalen der Großmeister die Ritterbrüder in der
Rangordnung über die Priesterbrüder und alle andern Brüder
gestellt haben soll und zudem dem Ritterbrüdern etliche
Privilegien erteilte:
‚
17.
Poesta fuit magister Bertrandus de Cons. Hic
sua probitate et providential plurimas Saracenorum terras redegit ad
religionis ditionem, et per ejus magnum thesaurum Hospitale suscepit
plurima incrementa privilegiorum libertatis, concessum fratribus
militibus; ipsosque in religione multis honoribus sublimavit, et eis
plusquam alius magister dominium supra caeteros fratres dedit.’[3]
Punkt
11 der 1262 bestätigten Statuten sagt aus, dass nur Ritterbrüder
als Meister ernannt oder vorgeschlagen werden dürfen. Weiter
geht daraus hervor, dass nur jener ein Ritterbruder im Orden sein
darf, der Sohn eines Ritters aus legitimer Ehe ist:
französische
Fassung:
‚
11.
Item establi est que nul ne soit eslehu ne avancie en maistre de la
devant dite maison de l’Ospital, s’il nen estoit frere
chevalier de la devant dite maison. Lequel frere chevalier ait este
fiz de chevalier et de leal mariage.‘[4]
[1]
Cartulaire II; Nr. 1193
[2]
Gottes Gastgeber; S.63; The Central Convent of Hospitallers and
Templars; S.9; Knights of St. John in Jerusalem and Cyprus; S.121
[3]
Monasticon Anglicanum Vol.6; Sir William Dugdale; 1693; S.797
[4]
Cartulaire III; Nr. 3039
====================================================================
lateinische
Fassung: (Übersetzung aus der französischen Fassung; 1357):
‚
76.
Statutum est, quod nemo assumatur seu eligatur in magistrum sacre
domus Hospitalis nisi sit frater miles ejusdem ordinis Hospitalis et
ex nobilibus parentibus legitime procreatus.‘[1]
Punkt
19 bestimmt, dass kein Prior, kein Bailiff oder irgendein anderer
Bruder einen Bruder als Ritterbruder aufnehmen darf, wenn der
aufzunehmende Ritter nicht der Sohn eines Ritters ist welcher aus
einer ritterlichen (adligen) Familie stammt.
französische
Fassung:
‚
19.
Item que nul prior, ne bailli, ne autre frere ne face frere
chevalier, se celui qui deust estre chevalier ne fust fiz de
chevalier ou de lignage de chevalier.‘[2]
lateinische
Fassung: (Übersetzung aus der französischen Fassung; 1357):
’
81.
Etiam quod nemo priorum seu baylivorum recipiat aliquem in fratrem
militem, nisi descendat ex parentela, que ipsum dignum reddat; qui
autem contrarium fecerit, habitum perdat.‘[3]
Ganz
klar muss hier zwischen Ritterbrüdern des Ordens und Rittern aus
weltlicher Sicht getrennt werden. Denn ein weltlicher Ritter konnte
im 13. Jahrhundert noch ein ‚Ritter von Beruf‘ sein oder
eben schon die erbliche Ritterwürde erreicht haben[4]. Nicht
jeder weltliche Ritter konnte also zu dieser Zeit, ganz im Gegensatz
zu früheren Zeiten als diese Bestimmungen noch nicht galten, als
Ritterbruder aufgenommen werden wenn er nicht die oben aufgeführten
Bestimmungen erfüllen konnte.
Was
blieb im Jahr 1259 dann noch als Brüder unter Waffen übrig,
wenn man die Ritterbrüder nicht dazu zählt? Da wären
z.B. zu nennen die Söhne von Rittern aus ehelosen Verhältnissen.
Als nächstes Ritter, die noch keine Ahnenprobe bestehen konnten,
also erst in erster oder zweiter Generation das Ritterhandwerk
ausübten. Kampffähige ‚Freie‘, die sich dem
Orden anschlossen wären auch denkbar. Ganz einfach alle
Ordensmitglieder, die bereit und fähig waren für die Sache
in den Kampf zu ziehen, deren Abstammung allerdings nicht ritterlich
(adlig) ganz im Sinne der Statuten war.
[1
+ 3] Kulturgeschichte der Kreuzzüge; Hans Prutz; Berlin; 1883;
S.611
[2]
Cartulaire III; Nr. 3039
[4]
Das Ritterthum – Die Ritterorden; ab S.13 (Der Adel) oder Die
Ritter des Herrn; in der Einleitung (Herkunft und Entwicklung des
Begriffes ‚Ritter‘)
====================================================================
Soviel
zu den Quellen betreffend den Hospitaliterorden des 12. und 13.
Jahrhunderts. Es lohnt sich noch einen Blick auf die anderen beiden
großen Orden dieser Zeit zu werfen nämlich den
Templerorden und den deutschen Orden. Eventuell können Quellen
aus diesen beiden Orden für die Hospitaliter übernommen
werden.
Ich
möchte mich hierbei jedoch vorrangig auf den deutschen Orden
konzentrieren, da dieser dem Hospitaliterorden sehr viel näher
war als der Templerorden, der ein rein militärischer Orden war.
Trotzdem ein kurzer Blick auf den Templerorden, da von diesem noch Malereien
aus dem 12. und 13. Jahrhundert erhalten sind, welche Templer in Kriegsausrüstung
und folglich mit Kampfschilden zeigen.
Zuerst aber zu den noch erhaltenen Grabplatten von Mitgliedern des
Templerordens welche Schilde zeigen. So z.B. William Marschal (+1219)
(Temple Church London), der allerdings erst kurz vor seinem Tod in den
Templerorden eingetreten ist. Seine Grabplatte zeigt sein Familienwappen.
Ebenso Geoffrey de Magneville[1], der 1144 bestattet
wurde und dessen Schild kein Wappen zeigt, da 1144 noch zur
vorheraldischen Zeit zählt. Beide waren zum Zeitpunkt ihres
Todes Mitglieder des Templerordens.
Eine weitere Grabplatte eines Templers mit Familienwappen befindet sich in
Plurien (Westfrankreich)[2] und eine aus vorheraldischer Zeit, also ohne Wappen
auf dem Schild, in Saint-Jean de Creac'h[2].
Zu den erhaltenen Malereien aus dem 12. und 13. Jahrundert zählen die Fresken
in der Templerkirche Cressac (ca. 1160), in der Templerkirche San Bevignate (ca. 1260)
bei Perugia sowie die Zeichungen von Mathäus Paris in der Chronica Maiora (spätestens 1259).
Während die Templer in Cressac durchgehend vorheraldische Schilde tragen, so sind in
San Bevignate und bei Mathäus Paris die typischen schwarz weiß geteilten Schilde, also das
Wappen des Templerordens, zu erkennen. Lediglich eine Zeichnung von Mathäus Paris zeigt einen
Templer zwar mit dem typischen zweigeteilten Banner der Templer, jedoch mit einem vorheraldischen
Schild. Man muß sich allerdings bewusst sein, dass die Anfertigung der Chronica Maiora mit
Sicherheit mehrere Jahre in Anspruch genommen hat. So kann es durchaus möglich sein, dass
dieses Bild sehr früh gezeichnet wurde während das zweite Bild mit den beiden Templern auf
einem Pferd, welches das Ordenswappen zeigt, erst später, jedoch sicher vor 1259, entstand.
Dies ist ein guter Hinweis, dass die Templer zur Zeit der Entstehung der Chronica Maiora
(ca. 1239 − 1259[3]) ein Wappen annahmen oder verliehen bekamen, welches sie selbstverständlich
auf ihren Schilden darstellten.
[1]
A Guide to the Architectural Antequities in the Neighbourhood of
Oxford Part I; John Henry Parker; 1846; Oxford; S.35
[2]
Das Kloster Grab und der Kreuzstein am Schlüpfelberg; Dr. Werner Robl; 2016 Berching; S.178
[3]
Mathäus Paris setzte ab 1239 die Chronik des Roger von Wendover Flores Historiarum fort,
die Ereignisse bis 1234 darstellt. Mathäus Paris arbeitete also erst ab 1239 an der Chonica
Maiora.
====================================================================
Beim
deutschen Orden findet man bereits in der Regel (ca. 1250[1]) unter
Kapitel 24 Vorschriften zu den Schilden der Brüder:
‚
...Doch
sal man das vleisichlichin behalden. das man setele unde zeöume.
un schilde mit golde. ad‘ mit silbere. adir mit anderer
w‘ltlichir varbe. gemalet. ane notdurft icht vure...‚[2]
...Doch
muss gewissenhaft beachtet werden, dass die Brüder nicht ohne
Not mit Gold, Silber oder weltlichen Farben verzierte Schilde, Sättel
und Zaumzeug gebrauchen...
Eine
klare Vorschrift, die die Familienwappen auf den Schilden verbietet.
Diese Verordnung wird noch durch einen Vers aus der Livländischen
Reimchronik, die sich mit Geschehnissen von 1143 bis 1290 befasst und
am Ende des 13. Jahrhunderts angefertigt wurde, unterstrichen:
‚
2010 die
gotes rittere al zu hant
ir
zeichen legeten sie dar nider,
daz
swartze cruce entpfiengen sie wider
von
deme dutschen huse do‘[3]
[1]
Die Erinnerung an die eigenen Ursprünge in den geistlichen
Ritterorden im Mittelalter; Beiträge der Göttinger Tagung;
2009; Udo Arnold; S.104
[2]
Die Statuten des deutschen Ordens; Dr. Ernst Henning; Königsberg;
1806
[3]
Livländische Reimshronik; Leo Meyer; Paderborn; 1876; siehe Nachtrag am Ende dieses Aufsatzes
====================================================================
Die Ritter
legten demnach ihr Erbwappen ab und nahmen das Wappen des Ordens an.
Kurz vor der Ordensregel wurden jedoch die Familienwappen auf den
Schilden benutzt, wie das noch heute erhaltene Schild des
Ordensmeisters Konrad von Thüringen von 1241 (Ausgestellt in
Marburg) zeigt. Mit der Ordensregel wurde also um 1250 eine Neuerung
eingeführt. Aus dem Text der Reimchronik lässt sich auch
erkennen, dass am Ende des 13. Jahrhunderts mit dem Begriff ‚
Zeichen‘
das Wappen gemeint war.
Nun
könnte man denken: ‚Warum sollte es bei Hospitaliterorden
nicht genauso gewesen sein? Warum haben es die Orden in der
Schildgestaltung nicht einheitlich gemacht? Jeder sein Zeichen oder
Wappen auf den Schild gemalt?‘
Warum
dies nicht so war kann ich nicht sagen. Diese Frage sollte an die
Ordenshistoriker gerichtet werden. Aber es kann klar belegt werden,
dass es der deutsche Orden mit der Schildgestaltung in dem
betrachteten Zeitraum anders gehalten hat als der Hospitaliterorden.
Während die Ritterbrüder des Hospitalordens seit 1259 (seit
ca. 1278 alle Brüder) das Recht hatten zwei Wappen zu führen,
nämlich das eigene Familienwappen und das Ordenswappen, so
hatten die Brüder des deutschen Ordens ab ca. 1250[1] nur das
Recht das Ordenswappen zu führen.
Ein
Auszug aus dem
Wochenblatt
der Johanniter Ordens Balley Brandenburg Nr.13 1860:
‚
Bei
den Deutschen Ordens-Rittern war es ganz gegen die Regel, daß
ein Ordensbruder sein Familien-Wappen im Schilde und irgend einem
Helmschmuck führte...
...Ganz
anders verhielt es sich mit den Rittern des Johanniter-Ordens, die in
minder mönchischer Absonderung von der Weltlichkeit bestanden,
wie die Ritter des Marien-Hospitals von Jerusalem, was sich auch in
ihren Siegeln kund gibt, indem sie nicht bloß in denselben das
angestammte Wappenbild beibehielten, sondern auch nur in den höheren
Ordenswürden anzudeuten pflegten, daß sie Glieder einer
geistlichen Genossenschaft waren...‘[2]
Fig5:Conrad von Dorstat; 1326
Komtur
von Schöneck
Anm:
Walter von Dornstat benutzte 1279 das gleiche
Siegel[3]
Als Beispiel hier das Siegel von Conrad von Dorstat, Komtur von
Schöneck[Fig5]. Es ist zu erkennen, dass das Familienwappen auf
dem Siegel klar dominiert und das Ordenswappen eine eher
untergeordnete Rolle spielt, eben nur angedeutet wird.
Dies
ist interessanterweise die einzige Darstellung des Ordenswappens in
einem Siegel für das 12. und 13. Jahrhundert (mit einer
Ausnahme, auf die ich später genauer eingehen werde).
[1]
ab ca. 1250 sicher belegt durch die Ordensregel
[2]
Wochenblatt der Johanniter Ordens Balley Brandenburg Nr. 13 1860
[3]
Geschichte der Heraldik; S. 172; Mir war es leider nicht Möglich
das Siegel von Walter von Dornstat von 1279 zu finden.
====================================================================
Das
Wappen oder Zeichen wurde von den Rittern am Schild, den Helm, den
Siegel, an Grabplatten, an Sätteln und noch weiteren
Gegenständen angebracht[1]. So wird in der Heraldik von Zeichen
auf den Siegeln immer auf die Zeichen auf den Schilden der Ritter
geschlossen, denn es waren die Selben. Dies lässt sich leicht an
Siegeln erkennen, die den Ritter selbst mit seinen Schild und seiner
Bewaffnung darstellen. Auf ihnen ist auf dem Schild des Ritters immer
dessen Wappen abgebildet[Fig7] bzw. in vorheraldischer Zeit sind die
Schildstrukturen verziert[Fig6]. Voraussetzung dafür ist jedoch,
dass es sich bei dem Siegel um das persönliche Siegel des
Ritters handelt und nicht um ein Amtssiegel. Auf Amtssiegeln sind
meist symbolische Darstellungen[Fig8 und Fig9] zu finden:
Fig6:Markgraf Otto I von Brandenburg 1164
Fig7:Friedrich von Etendorf 1263
Fig8:Siegel von Hermann von Salza; Großmeister des deutschen Ordens 1225
Fig9:Siegel von Hugh de Revel; Großmeister des Hospitaliterordens 1260
[1]
Das Wappenrecht; S.10
====================================================================
Während
es beim deutschen Orden den Brüdern verboten war private Siegel
zu besitzen, was klar aus Kapitel 21 der Ordensregel desselben
hervorgeht:
‚
Das
nirne kein bruder ingesegil habe ane die amptlüte:
Wir
setczen ouch das kein bruder. ane di. den ampt beuolhen sint. irne
kein Ingesegel habe. noch briue sende. noch di besee. di im vo ymande
sint gesant ane des obirsten urloub‘[1]
Kein
Bruder soll ein Siegel haben außer die Amtsleute
Wir
setzen auch fest, dass kein Bruder, außer die, die durch ihr
Amt befohlen sind, irgendein Siegel haben noch Briefe versenden oder
zu ihm gesandte Briefe lesen dürfen ohne die Erlaubnis des
Obersten.
So
wurden bei den Hospitalitern bis hinunter in die niederen Ränge
private Siegel, auch für Amtsgeschäfte, benutzt[2]. Eine
einheitliche oder ähnliche Verwendung von Wappen auf Schilden
kann somit nicht von einem großen Ritterorden der betrachteten
Zeit auf einen Anderen geschlossen werden. Vielmehr muss für
jeden einzelnen Ritterorden eigens recherchiert werden[3].
[1]
Die Statuten des deutschen Ordens; Dr. Ernst Henning; Königsberg;
1806
[2]
Das Wappenrecht; S.391
[3]
Geschichte der Heraldik; S.304: in Bezug auf den deutschen Orden: ‚Da
die Ritterbrüder ein Siegel nicht führen durften, so
entfiel für sie jegliche Gelegenheit, das Erbwappen zu benutzen.
Laxer waren in dieser Beziehung die Bestimmungen des
Johanniter-Ordens, dessen Mitglieder nicht gehindert waren, Siegel
mit ihrem Erbwappen zu führen.‘
====================================================================
Um
zu veranschaulichen, wie sich die Wappen oder Bilder auf den privaten
Siegeln der Brüder über die Jahre verändert haben,
möchte ich als nächstes einige private Siegel verschiedener
Ränge des Hospitaliterordens anführen:
Fig10:Bruder William von Eterpigny; 12. Jahrh.
Fig11:Simon von Abbeville; 1201
Prior von Frankreich
Fig12:Theodoric de Nussa; 1235 – 1247
Prior von England
Fig13:Heinrich Piscator; 1257
Komtur von Buchsee
Fig14:Friedrich von Mekevise 1259
Frater censualis hospitalis
Fig15:Henry de Kyriel; 1261
Prior von Irland
Fig16:Gerhard; 1268
Komtur von Thunstetten
Fig17:Fulk de Toardo; 1271
Komtur von Alest und St. Maurice
Fig18:Friedrich von Lochen; 1336
Ritterbruder des Hospitaliterordens
Bei
den dargestellten privaten Siegeln ist zu erkennen, dass erst ab ca.
1235 von heraldischen Symbolen gesprochen werden kann[Fig12]. Der
Schild als Wappenträger kommt hier erstmals ab 1257 zu
Einsatz[Fig13]. Ein Ordenszeichen oder Ordenswappen konnte ich erst
im 14. Jahrhundert nachweisen[Fig18] (mit einer Ausnahme, auf die
weiter unten genauer eingegangen wird).
E.
J. King, Historiker des Ordens, beschreibt das zeitliche Tragen der
Wappen der Meister folgendermaßen:
‚
We
are justified therefore in assuming that the arms of the Masters from
the days of Garin de Montaigu, or even possibly as far back as
Garnier de Nablus, were probably actually borne by them. But the arms
attributed to the earlier Masters were of course never so borne, for
the simple reason that armorial bearings hat not come into use at
that early date.’[2]
Er
schreibt, dass ab Garin de Montaigu (Meister von 1210 – 1227)
oder vielleicht sogar ab Garnier de Nablus (Meister von 1190 –
1192) überhaupt erst Familienwappen von den Meistern des Ordens
getragen wurden.
[1]
Geschichte der Heraldik; S. 172
[2]
The Knights Hospitallers in the Holy Land; S.321
====================================================================
Als nächstes
möchte ich einige Prioratssiegel aus dem 13. Jahrhundert
anführen um festzustellen, ob das Ordenswappen auf ihnen
dargestellt ist:
Fig19:Siegel des Priorates Corbeil
an einem Dokument von 1233
Fig20:Siegel des Priorates England
ca. 1220 bis ins 16. Jahrhundert
Fig21:Siegel des Priorates St. Gilles
13. Jahrhundert
Fig22:Siegel des Priorates Frankreich
13. Jahrhundert
Auf
keinem dieser Siegel befindet sich ein Ordenswappen.
====================================================================
Als letztes
Amtssiegel des Hospitaliterordens aus dem 12. Jahrhundert, die
personengebunden waren und nur mit ihrer Symbolik bei dem jeweiligen
Nachfolger in etwa gleich blieben:
Fig23:Bruder Walter; 1148
Prior von England
Fig24:Bruder Richard de Turk; 1165 - 1170
Prior von England
Fig25:Garnier von Nablus; 1185
als Prior von England
Fig26:Caste de Murlos; 1170 - 1172
Meister des Ordens[1]
Auch
auf den personengebundenen Amtssiegeln der betrachteten Zeit finden
sich keine Ordenswappen. Diese personenbezogenen Amtssiegel aus dem
12. Jahrhundert, also aus der vorheraldischen Zeit, wurden Anfang des
13. Jahrhunderts, als die Wappen aufkamen, durch die privaten Siegel
abgelöst. Ausnahme war das Siegel des Meisters, das im 12. und
13. Jahrhundert nahezu identisch blieb.
[1]
Für die betrachtete Zeit sind die erhaltenen Siegel der Meister
des Ordens in etwa gleich. Da ich nicht alle hier anführen
möchte habe ich das Siegel von Meister Castus als Beispiel
eingefügt.
====================================================================
Ein Siegel, kann
man allerdings nicht ohne weitere Betrachtung in die Reihe der
erhalten gebliebenen Siegel einordnen. Es ist das Siegel von Heinrich
von Toggenburg.
Fig27:Siegel von Heinrich von Toggenburg 1252 – 1263
Fig28:Siegel von Heinrich von Toggenburg 1252 – 1263
Dieses
zeigt, wenn auch keine Farben auf Siegeln zu sehen sind, auf den
ersten Blick das Ordenswappen.
Es
wird erstmals 1252 von Heinrich von Toggenburg, der zu dieser Zeit
‚
magister
domuum hospitalis Iherosolimitani per Alsatiam et per Brisgaudiam‘,
also Meister der Johanniterhäuser im Elsass und Breisgau ist
verwendet[1] und wird jedoch von keinem seiner Nachfolger in dieser
Position bzw. mit diesen Wappen benutzt. Dieser Umstand legt klar
dar, dass es sich bei dem Siegel nicht um ein Amtssiegel sondern um
ein privates Siegel von Heinrich von Toggenburg handeln muß.
In
der Zeit von 1252 bis 1263 belegte Heinrich von Toggenburg
verschiedene Positionen im Orden und nutzte immer genau dieses
Siegel, was ebenfalls ein Beleg ist, dass es sich bei diesem Siegel
um sein privates Siegel handelt. Denn anderfalls hätte er seinem
Rang oder Amt im Orden entsprechend sein Siegel wechseln müssen.
Warum
nutze er nicht das Wappen von Toggenburg? Dazu muß man sich die
Wappen oder Siegel von Toggenburg im 13. Jahrhundert (erhaltene im
Stadtarchiv von St. Gallen) betrachten. Es ist zu erkennen, dass in
der betrachteten Zeit die Grafen von Toggenburg unterschiedliche
Zeichen nutzten. Erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts wird das bis
heute typische Wappen von Toggenburg regelmäßiger
verwendet.
Heinrich
von Toggenburg kreierte sich sehr wahrscheinlich sein eigenes
Zeichen, welches er dann auf seinem Siegel nutzte. Dass sein Amt im
Hospitaliterorden einen Einfluss auf die Erschaffung seines privaten
Wappens hatte steht außer Frage.
Jedoch
darf man nicht von einem privaten Siegel, das vielleicht das
Ordenswappen (Farbgebung ausgeschlossen) trägt darauf schließen,
dass das Ordenswappen zu dieser Zeit großflächig bereits
in Gebrauch war, denn alle anderen erhaltenen Siegel beweisen das
Gegenteil.
[1]
Chartularium Sangallense III; Nr. 1476; S.361
====================================================================
Schlußfolgerungen
Am
Ende möchte ich meine Schlussfolgerungen anbringen und versuchen
die Ergebnisse von Felix Hauptmann zu belegen bzw. zu widerlegen.
Bis
1259 muss man den Ergebnissen von F. Hauptmann zweifellos zustimmen.
Die Brüder unter Waffen trugen bis in diese Zeit ihr
Familienwappen, wenn sie ein solches besaßen, auf ihren
Kampfschilden. Hatte ein Bruder nicht das Recht an einem Wappen oder
Zeichen, so hob der nur Strukturen oder Beschläge des Schildes
hervor.
Ab
1259 hatten die Ritterbrüder gegenüber den restlichen
kämpfenden Brüdern im Orden das Recht neben ihren
Familienwappen auch das Wappen des Ordens zu tragen. Welches der
beiden Wappen auf den Kampfschilden getragen wurde lässt sich
jedoch nicht mehr feststellen. Ob sie abwechselnd oder zu bestimmten
Anlässen das Eine und zu anderen Zwecken das Zweite nutzen ist
nicht mehr klar. Da im 13. Jahrhundert jedoch vorrangig die
Familienwappen auf den Siegeln genutzt wurden ist es sehr
wahrscheinlich, dass sie weiterhin ihr Familienwappen auf den
Schilden trugen.
Ab ca. 1278 waren dann alle Brüder unter Waffen berechtigt das Ordenswappen zu führen.
Auch ab hier ist es nicht klar, zu welchen Gelegenheiten welches Wappen getragen wurde.
Doch wird sich mehr und mehr das Ordenswappen durchgesetzt haben.
Oft
werden in Büchern Ordensritter des Hospitals in der betrachteten
Zeit mit Schilden, die ein weißes Kreuz auf schwarzem Grund
zeigen dargestellt. Zu dieser Farbkombination konnten weder Quellen
und noch nicht einmal Hinweise gefunden werden. Erst in späterer
Zeit, als die Wappenschilde schon geteilt wurden, sind solche
Darstellungen in Wappen mit den Hospitalorden in Verbindung zu
bringen. Das Wappen von Bubikon z.B. zeigt neben dem Ordenswappen im
geviertelten Schild auch ein weißes Kreuz auf schwarzen Grund.
Jedoch sollte eine derartige Schildbemalung für das 12. und 13.
Jahrhundert auszuschließen sein, da jegliche Quellen dafür
fehlen. Das Wappen des Hospitaliterordens hat sich, wie auch beim
deutschen Orden, aus dem Banner gebildet. Ein Umweg über die
Farbe Schwarz als Hintergrund für das weiße Kreuz macht
keinen Sinn und wäre nur spekulativ ohne Grundlage von Quellen.
Ebenso
darf vor dem Privileg des Papstes von 1259 nicht angenommen werden,
dass die Schildbemalung am Banner orientiert war. Das Banner war in
dieser Zeit (vor 1259) die Fahne des Ordens und der Sammelpunkt für
die Ritter in der Schlacht. Das zeigt auch deutlich das Beispiel des
deutschen Ordens, von welchem, wie oben beschrieben, noch ein
Kampfschild von 1241 erhalten ist. Dieses Schild zeigt das
Familienwappen und nicht das Zeichen, das auf dem Banner dargestellt
war. Erst mit der offiziellen Annahme eines Wappens (s. oben) um 1250
(s. oben; Ordensregel) ist die Schildbemalung nahezu mit dem Banner
des deutschen Ordens identisch. Der Hospitaliterorden folgte durch
das Dokument des Papstes neun Jahre später diesem Beispiel. Um
diese Zeit, also der Mitte des 13. Jahrhunderts, werden wohl viele
Ritterorden und auch andere Gesellschaften sich ein Wappen gebildet
bzw. ein Wappen verliehen bekommen haben. Vorher jedoch sind in der
Heraldik keine solchen Gesellschaftswappen bekannt (s. oben). Es
waren bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts nur Familienwappen im
Einsatz (s. oben).
====================================================================
E.
J. King sieht die Einführung des Ordenswappens auf den Schilden
erst ab dem Meister Nicholaus Lorgne:
‚
Under
the bull of 1259 the knights are authorized to wear surcoats of these
arms, and during the rule of the Master Nicholas le Lorgne (1277-85)
the custom of painting the arms on the shields of the knights was
adopted, a custom that remained in use until shields were
abandoned.’[1]
Dies
resultiert meiner Meinung nach daraus, weil er den Begriff
SUPERINSIGNIBUS in dem Papstschreiben von 1259 ganz gemäß
nach Du Cange mit Surcoats übersetzt[2]. Ansonsten wäre er
sehr wahrscheinlich auch auf das Ergebnis gekommen, dass die
Ritterbrüder des Ordens bereits ab 1259 die Wappen des Ordens
auf den Schilden tragen durften.
[1]
The Knights Hospitallers in the Holy Land; S.319
[2]
The Knights Hospitallers in the Holy Land; S.278
====================================================================
Abbildungsverzeichnis
Fig1:
Siegel Graf Rudolf von Ramsberg; Geschichte der Heraldik; S.70
Fig2:
Siegel Markgraf Otto II von Brandenburg; Geschicht der Heraldik; S.72
Fig3:
Siegel Graf Heinrich von Fürstenberg; Geschichte der Heraldik;
S.73
Fig4:
Siegel Bohemund III v. Antiochien; Codice Diplomatico; Tab I Nr.10
Fig5:
Siegel Conrad von Dorstat; Geschichte der Heraldik; S.172
Fig6:
Siegel Markgraf Otto I von Brandenburg; Geschichte der Heraldik; S.84
Fig7:
Siegel Friedrich von Etendorf; Geschichte der Heraldik; S.113
Fig8:
Siegel Hermann von Salza; Das Wappenrecht; S.389
Fig9:
Siegel Hugh Revel; Codice Diplomatico; Tab. VIII Nr.9
Fig10:
Siegel William von Eterpigny; The Seals of the Order; Tab. XI
Fig11:
Siegel Simon von Abbeville; The Seals of the Order; Tab. XI
Fig12:
Siegel Theodoric de Nussa; The Seals of the Order; Tab. XIX
Fig13:
Siegel Heinrich Piscator; Das Wappenrecht; S.391
Fig14:
Siegel Friedrich von Mekevise; Geschichte der Heraldik; S.109
Fig15:
Siegel Henry de Kyriel; The Seals of the Order; Tab. XIX
Fig16:
Siegel Bruder Gerhard; Das Wappenrecht; S.391
Fig17:
Siegel Fulk de Toardo; The Seals of the Order; Tab. XI
Fig18:
Siegel Friedrich von Lochen; Geschichte der Heraldik; S.304
Fig19:
Siegel Priorat Corbeil; The Seals of the Order; Tab. X
Fig20:
Siegel Priorat England; The Seals of the Order; Tab. XVII
Fig21:
Siegel Priorat St. Gilles; Codice Diplomatico; Tab. III
Nr.30
Fig22:
Siegel Priorat Frankreich; The Rule Statutes and Customs; gegenüber
S.100
Fig23:
Siegel Bruder Walter; The Seals of the Order; Tab. XVII
Fig24:
Siegel Richard de Turk; The Seals of the Order; Tab. XVII
Fig25:
Siegel Garnier von Nablus; The Seals of the Order; Tab. XVII
Fig26:
Siegel Caste de Murlos; The Seals of the Order; Tab. II
Fig27:
Siegel Heinrich von Toggenburg; Das Wappenrecht; S.390
Fig28:
Siegel Heinrich von Toggenburg; Chartularium Sangallense Nr.20
====================================================================
Literaturverzeichnis
A
Critical Inquiry into Antient Armour;
Sir Samuel Rush Meyrick; London; 1824
A
Glossary of Ecclesiastical Terms;
Various Writers; Rev. Orby Shipley; London; 1872
A
Guide to the Architectural Antequities in the Neighbourhood of Oxford
Part I;
John Henry Parker; Oxford; 1846
Bene
vivere in communitate;
Waxmann Verlag; 1997
Berufswappen;
Gustav A. Seyler; Erich Gritzner; Nürnberg; 1898
MS. FR: 6049; Bibliotheque Nationale Paris
Cartulaire
général de l'Ordre des Hospitaliers de S. Jean de
Jérusalem (1100 - 1310) Vol. I – IV;
J. Delaville le Roulx; Paris; 1894 - 1906
Chartularium
Sangallense III
Chronologie
der Großmeister des Hospitalordens während der Kreuzzüge;
Karl Herquet; Schlesier Verlag; 1880
Codice
Diplomatico;
Pauli Sebastiano; Lucca; 1733
Das
Wappenrecht;
Felix Hauptmann; Bonn; 1896
Das
Ritterthum – Die Ritterorden; Kurt
von der Aue; Merseburg; 1825
Dell’Istoria
Della Sacra Religione et illma Militia di S. Gio Gierosolno;Giacomo
Bosio; Rom; 1621
Das Kloster Grab und der Kreuzstein am Schlüpfelberg; Dr. Werner Robl; Berching; 2016
Der
Wappenbrauch in den Ritterorden des Mittelalters
Enthalten im Schweizer Archiv für Heraldik 24 von 1910
Die
Erinnerung an die eigenen Ursprünge in den geistlichen
Ritterorden im Mittelalter;
Beiträge der Göttinger Tagung; Udo Arnold; 2009
Die
Ritter des Herrn; Alain
Demurger; C.H.Beck; 2003
Die
Statuten des deutschen Ordens;
Dr. Ernst Henning; Königsberg; 1806
Die
Wappen in der Historia minor des Matthäus Parisiensis;
Felix Hauptmann;
Enthalten
im Jahrbuch der heraldischen Gesellschaft Adler 19 von 1909
Geschichte
der Heraldik;
Gustav A. Seyler; Nürnberg; 1890
Nachdruck:
Bauer und Raspe; Neustadt an der Aisch; 1970
Glossarium
Diplomaticum Band 2;
Brinckmeier Eduard; Gotha; 1856
Glossarium
manvale ad scriptores mediae et infimae Latinitatis;
Du Cange; Paris; 1678
Gottes
Gastgeber;
Katja Klement; Books on Demand GmbH Norderstedt; 2010
Handbuch
zur Lateinischen Sprache des Mittelalters Band 2;
Peter Stotz; C.H.Beck; 2000
Handbuch
zur lateinischen Sprache des Mittelalters Band 4;
Peter Stotz; C.H. Beck; 1998
Heraldisch-genealogische
Zeitschrift Band 6;
Wien; 1876
History
of the Knights of Malta;
Withworth Porter; London 1858
Internetseite
von François Velde:
http://www.heraldica.org/topics/orders/malta/grantmalta.htm
Knights
of St. John in Jerusalem and Cyprus;
Jonathan Riley-Smith; Macmillan; 1967
Kulturgeschichte
der Kreuzzüge;
Hans Prutz; Berlin; 1883
Livländische
Reimshronik;
Leo Meyer; Paderborn; 1876
Monasticon
Anglicanum Vol.6;
Sir William Dugdale; 1693
Regesto
di Camaldoli III;
Ernesto Lasinio; Rom; 1914
The
Central Convent of Hospitallers and Templars;
Jochen Burgtorf; Brill Academic Publishers; 2008
The
Knights Hospitallers in the Holy Land;
E. J. King; Methuen; 1931
The
Rule Statutes and Customs of the Hospitallers;
E. J. King; Verlag: Methuen; 1934
The
Seals of the Order of St. John of Jerusalem; E. J. King; Verlag: Methuen; 1932
Wochenblatt
der Johanniter Ordens Balley Brandenburg Nr. 13
von 1860
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Anhang
Urkunde
von Papst Alexander IV vom 11. August
1259:
Quelle:
Cartulaire II Nr.2928; weitere Quellen: Codice Diplomatico S.278;
Bosio S.671
Alexander,
etc., dilectis filiis magistro et fratribus Hospitalis sancti Joannis
Hierosolimitani, salutem, etc. Cum ordinem vestrum omnipotens Dominus
in ecclesia sua, velut columnam immobilem, super obedientie basim
erexit, ad fulcimentum Terre Sancte, cujus estis athlete incliti,
robusti pugiles et propugnatores electi, et pro cujus defensione, ad
preliandum prelia Domini contra sui blasphemos nominis, salvifice
crucis vos armis insignibus accinxistis; cum etiam vos sitis populus
Dei egregius, gens magnifica et strenua multitudo, justorum consilium
et congregatio fortium Regis Regum, in quorum re vera manibus gladii
sunt ancipites et ardentes lucerne, ad faciendam vindictam in
nationibus et servandam Domini civitatem, digne ipsum ordinem et vos,
tanquam Christi milites, in quibus suscitavit Dominus in illis
partibus fortium Macabeorum spiritum et aliorum veterum eorumdem
partium bellatorum, congruis intendimus roborara favoribus, et
condignis gratiis adaugere, illaque vobis concedere, que ad
incrementum vestre religionis dicteque
Terre
Sancte subsidium redundare noscuntur. Sane quia intelleximus quod,
inter fratres vestri ordinis milites et alios, nulla est distinctio
per aliquam indumentorum diversitatem, sicut in plerisque aliis
consimilibus sit religionibus observatum, propter quod contingit quod
multorum nobilium, qui, mundi relictis illecebris, sub ejusdem vestre
religionis habitu eligerant insistere predicte Terre Sancte presidio,
erga prefatum ordinem charitas refrigescit, nos, cupientes ut idem
ordo continuis, auctore Domino, amplificetur commodis, et votivis
crescat augmentis, presentium vobis auctoritate concedimus ut
unanimiter statuere, ac deinceps inviolabiliter observare possitis
quod fratres milites ejusdem ordinis chlamides nigras deferant, ut ab
aliis ejusdem ordinis fratribus discernantur. In bellis autem, sive
in preliis, utantur jupellis et aliis superinsignibus militaribus,
que sint coloris rubei, et in quibus etiam crux albi coloris sit, in
vestri vexilli modum assuta, ut in hujusmodi uniformitate signorum
animorum identitas evidenter appareat, et ex hoc per consequens salus
proveniat personarum. Nulli ergo, etc. Si quis, etc. Dat. Anagnie,
III idus augusti, pontificatus nostri anno V.
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Nachträge
zu Seite 14:
Das Zitat aus der Livländischen Reimchronik beschreibt nicht den Eintritt eines weltlichen Ritters in den deutschen Orden sondern die Übernahme des Schwertbrüderordens in den deutschen Orden sowie die Einsetzung von Herrmann Balk als Landesmeister von Livland. Diese Ereignisse fanden 1237/ 1238 statt.
Da nach meinen Recherchen zu dieser Zeit jedoch noch keine einheitlichen Wappen für den deutschen Orden existierten (siehe oben: Schild von Konrad von Thüringen), kommen meines Erachtens zwei Möglichkeiten zur Erklärung in Frage:
1. Da der deutschen Orden zu dieser Zeit noch keine Zeichen im Sinne von Wappen angenommen hatte bzw. ihm nicht verliehen wurden könnte damit das vorheraldische Zeichen, also das Banner bzw. die Zeichen auf der Kleidung gemeint sein. Der Schwertbrüderorden legte seine Zeichen (auf dem Banner bzw. auf der Kleidung) nieder und nahm das schwarze Kreuz als Zeichen (auf dem Banner bzw. der Kleidung) an.
2. Als zweite Möglichkeit käme in Frage, dass der Autor der Livländischen Reimchronik davon ausgegangen ist, dass das was er zu seiner Zeit (Ende des 13. Jahrhunderts) in so einer Situation, nämlich die Eingliederung eines Ordens in einen anderen Orden, erwarten würde auch ein halbes Jahrhundert früher so geschehen sein muss. Folglich könnte damit schon das Wappen gemeint gewesen sein, auch wenn es um 1237/ 1238 noch nicht als solches, nämlich auf dem Schild getragen wurde, denn zur Entstehungszeit der Reimchronik war das Wappen des Ordens schon lange eingeführt. Eine solche Vorgehensweise ist im Mittelalter sehr häufig bei Zeichnungen und Malereien zu erkennen: Wurde ein Ereignis gezeichnet oder gemalt das in der Vergangenheit lag, so wurden die Personen regelmäßig in der Kleidung, die zur Zeit des Erstellers des Bildes getragen wurden dargestellt und nicht zeitgemäß in der Kleidung die zur Zeit des Ereignisses getragen wurde.